Kunst am Bau in der DDR – Symposium

24. Januar 2020 · Akademie der Künste · Pariser Platz4 / Plenarsaal · 10117 Berlin

Eine Veranstaltung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung in Kooperation mit der Akademie der Künste, Berlin. Mit Prof. Dr. Wulf Herzogenrath, Anne Katrin Bohle, Petra Wesseler, Dr. Thomas Flierl, Dr. Roman Hillmann, Dr. Paul Kaiser, Silke Wagler, Dr. Ulrike Wendland, Dr. Ute Chibidziura, Michael Bräuer, Prof. Sighard Gille, Prof. Dr. Sigrid Hofer, Swantje Karich u.a.
Konzept und Koordination: Dr. Ute Chibidziura, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) · Dr. Constanze von Marlin, schmedding.vonmarlin.

[ Einladung / PDF ]

Das (staats)sozialistische Gesellschaftsmodell. Stadtplanung, Architektur und Kunst am Bau in der DDR
Vortrag · 10.30 – 11.15 Uhr: Dr. Thomas Flierl (Auszug)

«Die denkwürdige Gleichzeitigkeit der Beschlussfassung von Kunst-am-Bau-Regelungen in den beiden deutschen Staaten im Jahre 1950, nämlich «mindestens 1%» bzw. «1-2%» der Bausumme für die Errichtung bzw. die Instandsetzung öffentlicher Bauten für «Werke bildender Künstler» bzw. «die künstlerische Ausgestaltung» vorzusehen, bot für die Veranstalter den Anlass, den Blick auf die «Kunst am Bau in der DDR», «auf diesen», wie es in der Einladung heißt, «international einzigartigen Kunstbestand und seine Bedeutung für die Kulturgeschichte Deutschlands» zu lenken. Schauen wir genau hin, tagen wir allerdings am Vorabend des Bundestagsbeschlusses vom 25. Januar 1950 – die der «Kunst am Bau in der DDR» zugrundeliegende Regelung wurde von der DDR-Regierung am 16. März 1950 verordnet.
Bereits 2011 hatte Claudia Büttner für das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Studie verfasst, die das Projekt einer «Geschichte der Kunst am Bau in Deutschland» intendierte. Sie hatte sowohl die Vorgeschichte dieser Regelung in Preußen, die 1928 beschlossen wurde aber nicht zur Geltung kam, die Regelung von 1934 und deren spezielle Anwendung im Nationalsozialismus, als auch die Doppelgeschichte in beiden deutschen Staaten umrissen.

Wenn wir heute, 30 Jahre nach der Herstellung der staatlichen Einheit der beiden deutschen Staaten, über «Kunst am Bau in der DDR» sprechen, darf nicht unerwähnt bleiben, dass die grundlegende Arbeit zu diesem Thema bereits vor 25 Jahren erschien, nämlich Peter Guths Buch «Wände der Verheißung. Zur Geschichte der architekturbezogenen Kunst in der DDR» (1995). Peter Guth, der 2004 allzu früh verstarb, hatte eine erste «Gesamtaufarbeitung» vorgelegt, die nicht auf Vollständigkeit oder lückenlose Chronologie zielte. Peter Guth ging es darum, «die architekturbezogene Kunst als Produkt und Spiegel der gesellschaftlichen Verhältnisse auf der einen und als Gegenstand der […] fachtheoretischen Auseinandersetzungen auf der anderen Seite darzustellen.» (8f.) Da er eine «vom Baugeschehen losgelöste Betrachtung architekturbezogener Kunst […] per se für falsch» hielt, orientierte er sich in besonderer Weise an der Städtebaugeschichtsschreibung der DDR, wie sie von Werner Durth, Bruno Flierl und Thomas Topfstedt vertreten wird.
Es kennzeichnet die kulturelle Situation der frühen neunziger Jahre, dass sich Guth ausdrücklich gegen den Vorwurf verwahrte, «als ‹verquere Fortsetzung einer Erbediskussion›» den Versuch unternehmen zu wollen, «aus der Konkursmasse der DDR-Kunst das ‹Bewahrenswerte› zu retten oder wieder heimzuholen».(8) 25 Jahre später, ist die Rettung und «Heimholung» relevanter Werke der architekturbezogenen Kunst der DDR allerdings als kulturelle Tat anzusehen, nehmen wir nur die Beispiele der Wiederanbringung des Wandbilds von Walter Womacka am früheren Ministerium für Bauwesen der DDR an einem Wohngebäude in Mitte, die Ausstellung von Architektur, Kunst und Design aus dem Palast der Republik in der Kunsthalle Rostock im letzten Sommer oder das aktuelle Beispiel der Sanierung und Wiederaufstellung des Wandbilds von José Renau in Erfurt durch die Wüstenrot-Stiftung. […]